Thematik der Menschenrechte


Ein weiteres Themengebiet beschäftigte die Bundesrepublik in ihrer UNO-Arbeit enorm: die Menschenrechte. Damit schloss sie sich einem der Grundziele der UNO-Charta an, welche die Förderung und Erhaltung der Menschenrechte auf der Welt zu einem ihrer Grundziele auserkoren hatte. Die Bundesrepublik erkannte die theoretischen Bemühungen der UNO an, die sich vor allem in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie in den Menschenrechtspakten niederschlugen. Trotzdem prangerte sie an, dass es nun um die Umsetzung dieser Erklärung gehen müsse, denn Theorie und Praxis würden auf diesem Gebiet noch weit auseinander liegen. Dabei pochten die führenden deutschen Politiker darauf, die Menschenrechte wirklich als universal und auf alle Lebensbereiche übertragbar zu betrachten.